Allgemeines (3/3)
Allgemeines (3/3)
Jede Zahlungserleichterung wird aufgehoben, es tritt Terminverlust ein.
Der Auftraggeber verliert alle ihm eventuell gewährten Rabatte.
Wir sind berechtigt, den Auftragnehmer mit allen durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten aufgelaufenen Spesen,
insbesonders auch den Kosten anwaltlicher Interventionen, zu belasten.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber.
Diesbezügliche Spesen gehen zu Lasten des Wechsel- bzw. Scheckgebers.
Preisbekanntgaben sind nur in Form von schriftlichen Anboten verbindlich. Telefonische und mündliche Preisauskünfte im Geschäft sind unverbindlich. |